BausparvertragAnlässlich der gegenwärtig besonders niedrigen Zinsen drängen viele Bausparkassen die Kunden aus alten Verträgen. Verbraucherschützer haben diese Praktiken näher untersucht und näher erläutert.

Die Bausparkassen wollen für Verträge, die noch zu alten Konditionen abgeschlossen wurden, keine hohen Zinsen zahlen.

Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärte, dass die Bausparkassen nicht wollen, dass die Verträge lediglich als Geldanlage genutzt werden. Eine Prüfung der Einzelfälle ist erforderlich, um die Praktiken der Bausparkassen richtig zu beurteilen.
 

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Die Phasen der Bausparverträge

Wird ein Bausparvertrag zu seinem ursprünglich vorgesehenen Zweck, nämlich zur Baufinanzierung, verwendet, so besteht er aus zwei Phasen: aus der Ansparphase und der Darlehensphase. Während der Ansparphase muss der Kunde über mehrere Jahre Geld auf ein Konto einzahlen, doch bekommt er dafür relativ geringe Zinsen. Angesichts der gegenwärtig besonders niedrigen Zinsen liegen die Zinsen für das Bausparguthaben jedoch häufig über dem derzeitigen Zinsdurchschnitt. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, bedienen sich die Bausparkassen oft eines Tricks. Sie berufen sich auf das Recht, einen Vertrag kündigen zu können, wenn die beim Vertragsabschluss vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Um den Vertrag früher kündigen zu können, rechnen sie vereinbarte Bonuszahlungen bereits vor der Fälligkeit auf das angesparte Guthaben an. Die Finanzexpertin Andrea Heyer weist darauf hin, dass es fraglich ist, ob die Bausparkasse mit dem vereinbarten Bonus tatsächlich so umgehen darf. Das geht nicht immer eindeutig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor und widerspricht häufig anderen Aussagen der Bausparkassen.

Welcher Bausparer ist betroffen?

BausparerWie die Verbraucherzentrale angibt, sind vor allem diejenigen Sparer von den Kündigungen durch die Bausparkasse betroffen, die ganz gezielt ihre Einzahlungen gekürzt oder völlig gestoppt haben, um sich die vergleichsweise hohen Zinsen auf das bisherige Guthaben noch für längere Zeit zu sichern. Diese Vorgehensweise ist nicht verboten, wie Finanzexpertin Heyer erläutert.

Beim Abschluss eines Bausparvertrages geht der Sparer nicht die Verpflichtung ein, die vereinbarten Sparbeträge tatsächlich einzuzahlen. Vielen Kunden wird auch eine Kündigung angedroht, wenn sie nicht innerhalb von wenigen Wochen die noch offenen Beträge nachzahlen. Die Finanzexpertin rät den betroffenen Kunden, egal, ob ihnen mit Kündigung gedroht wird oder ob sie bereits eine Kündigung erhalten haben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu prüfen.

Was tun bei Kündigung des Bausparvertrages?

Bausparer, die eine Kündigung erhalten haben, können sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verständlich sind oder wenn nicht eindeutig daraus hervorgeht, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Nicht immer ist die Kündigung rechtsmäßig, der Bausparer kann dagegen gerichtlich vorgehen, indem er eine Klage einreicht.

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